Arten von Taxis Funktaxi Ein Funktaxi ist ein Taxi, das telefonisch, per Internet oder auf anderen Kommunikationswegen vom Kunden bei einer Funkleitstelle bzw. einer Taxivermittlung bestellt werden kann und das von dieser per Funk zum Startpunkt der Taxifahrt beordert wird. In vielen Städten erfolgt dies nicht mehr per Sprach-, sondern per Datenfunk, wobei die zur Fahrtenvermittlung erforderlichen Informationen auf ein Display im Fahrzeug übertragen werden. In Deutschland sind nach Angaben des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands rund 53.000 Taxis im Einsatz. Ein großer Teil der lizenzierten Funktaxis wird von Einzelunternehmern betrieben, die Mitglied einer, mitunter auch mehrerer Taxizentralen sind. Die größte europäische Taxizentrale ist die Berliner Taxizentrale Taxi Berlin, bei der 2014 über 5500 Taxis angeschlossen waren und teilweise mehr als 25.000 Fahraufträge pro Tag bedienten. Anruf-Sammeltaxi Ein Anruf-Sammel-Taxi (AST) ist eine besondere Form der Personenbeförderung per Airport Taxi Innsbruck. Der Sinn eines Anruf-Sammel-Taxis besteht darin, möglichst viele Fahrgäste gleichzeitig von einem Aufnahmepunkt wirtschaftlich zu befördern und eng mit den lokalen Verkehrsbetrieben zusammenzuarbeiten, um sich gegenseitig zu unterstützen. Das Anruf-Sammel-Taxi fährt nur in der Zeit, in der ein Transport mit dem regulären Linienverkehr nicht möglich ist. In der Regel muss ein Anruf-Sammel-Taxi, das die Fahrgäste an einem Haltepunkt des ÖPNV aufnimmt, etwa 30 Minuten (abhängig von der Region) vor dem gewünschten Fahrtantritt telefonisch bestellt werden. Taxi-Sonderformen Ein Frauentaxi ist ein Taxi, das es in vielen deutschen Städten gibt und das Frauen, vorzugsweise in der Dunkelheit, sicher nach Hause bringen soll. Neben den Frauentaxis oder auch dem artverwandten Schüler-/Jugend-/Kindertaxi gibt es noch zahlreiche andere (werbewirksame) Sonderformen, wie das Großraumtaxi (bis zu acht Personen), das Schwulentaxi („Tuxi“, als Werbeaktion für Safer Sex während der Karnevalstage in Köln), Oldtimertaxis, oder sogenannte Flughafen- oder Airport-Taxi (z. B. auch mit Festpreisen, jedoch in seiner Gesamtheit ein inhaltsleerer Werbebegriff, weil jedes Taxi den Flughafen anfahren darf). Der Begriff „Kindertaxi“ wird verschieden verwendet. Einerseits bezeichnet es Taxiwagen, die mindestens einen Kindersitz wie bei Taxi Innsbruck mitführen. Andererseits wird der Begriff auch für eine altersgemäß betreute Beförderung von Kindern verwendet, beispielsweise für den Hin- und Rücktransport zur Kindertagesbetreuung. Eine spezielle Form des Kindertaxis sind die teilweise „Storchentaxi“ genannten Taxis, die mit einer Babyschale für Neugeborene (z. B. für die Fahrt von der Geburtsstation nach Hause) oder Säuglinge ausgerüstet sind. Wassertaxi in Potsdam Ein Wassertaxi ist ein Boot bzw. ein Wasserfahrzeug, das als Taxi dem Öffentlichen Personennahverkehr in Städten mit Wasserwegen, Kanälen und Flüssen dient. Dementsprechend ist ein Lufttaxi ein Flugzeug oder ein Helikopter, das bzw. der Passagiere, zum Teil gegen festes Entgelt, in oft entlegene Gebiete befördert. Besonders als Zubringer zu Inseln werden Flugzeuge oder Wasserflugzeuge eingesetzt (z. B. Maldivian Air Taxi). „Schienentaxis“ fahren auf Schienen, wie z. B. die kambodschanischen Norries, bzw. schienengeführt (siehe Personal Rapid Transit und RailCab). Im Falle von „Fahrradtaxis“, auch Fahrrad-Rikschas genannt, werden Passagiere über vergleichsweise kurze Distanzen mit Hilfe der Muskelkraft ihres Chauffeurs befördert, während ihr Transport in sogenannten „Motortaxis“ vieler Länder meist per Autorikscha erfolgt. Da das Wort Taxi außerhalb des behördlich geregelten Bereiches der Personenbeförderung (ÖPNV) nicht geschützt ist, benutzen es oftmals Dienstleister als werbeträchtige Bezeichnung für ihre Transportdienste, wie „Pizzataxis“, „Videotaxis“, „Lastentaxis“, „Möbeltaxis“, „Kondomtaxis“, „Bluttaxis“ (Blutkonserven) oder „Blumentaxis“. Aus dem Umkreis der Verkehrserziehung hervorgegangen, hat sich als bildlicher Ausdruck für den bequemen Fahrzeugtransport der Kinder durch die eigenen Eltern in Medien, Umgangssprache und Fachsprache der Begriff Elterntaxi etabliert. Ungenehmigte Personenbeförderung Ungenehmigte, gewerbliche Personenbeförderung (auch „Schwarztaxi“ genannt) arbeitet im Gegensatz zu den konzessionierten Taxis ohne die für gewerbliche Personenbeförderung zwingend erforderlichen behördlichen Genehmigungen und ist somit illegal. Oftmals jedoch bieten private Pkw-Fahrer, bisweilen unterstützt durch ein taxiähnliches Aussehen des eigenen Fahrzeugs, insbesondere zu Großveranstaltungen (Fasching bzw. Karneval, Konzert, Jahrmarkt, Messe etc.) an, Personen gewerblich zu befördern. Hierbei sprechen sie häufig gezielt offensichtlich Beförderung suchende Passanten an, werden aber gegebenenfalls auch von diesen, in Ermangelung regulärer Taxis, um Mitnahme ersucht.[7] Nach Durchführung einer Beförderung besteht jedoch hier keine Pflicht zur Bezahlung des geforderten Fahrpreises, da kein rechtsgültiges Beförderungsverhältnis zustande kam. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Einnahmen des Schwarztaxifahrers als selbstständiges Einkommen in die eigene Steuererklärung einfließen, wird somit auch bewusst eine aktive Steuerhinterziehung betrieben (siehe auch Schwarzarbeit). Parallelen können auch zur Debatte rund um den aus den USA stammenden Fahrdienst Uber gezogen werden. Dieser war in Deutschland zunächst mit uberBlack gestartet, einem Service mit angeschlossenen Funkmietwagen, bei dem die Fahrer einen Personenbeförderungsschein besitzen. Wenig später wurde mit uberPop allerdings eine Variante angeboten, bei der private Fahrer Personen gegen Entgelt beförderten. Es sollte sich ausweislich den Verlautbarungen Ubers lediglich um private Mitfahrgelegenheiten handeln. Da aber Entgelte fällig werden, die die bei den etablierten legalen Mitfahrgelegenheiten entstehenden Selbstkosten weit übersteigen und auch eher der Fahrgast die zu fahrende Strecke bestimmt, ist eine Taxiähnlichkeit gegeben, die ohne Genehmigung hierfür ungesetzlich ist. Zumal weitere Voraussetzungen, wie ausreichender Versicherungsschutz, nachgewiesene persönliche Eignung, Gewerbeanmeldungen usw., fehlten. Durch Initiativen von Taxiverbänden wurde der Dienst nunmehr verboten bzw. seitens Uber die Taxikosten in Innsbruck auf das zulässige Selbstkostenniveau gesenkt und faktisch in Deutschland nicht mehr angeboten.
VIP TAXI
Very Important Person (deutsch: „sehr wichtige Person“, abgekürzt V. I. P. [viːaɪˈpiː] oder VIP [vɪp], Plural V. I. P.s oder V. I. P. bzw. VIPs oder VIP) ist eine Person, der aufgrund ihres sozialen Status besondere Privilegien oder Bedeutung beigemessen werden. Beispiele für VIPs sind Prominente, Staatsoberhäupter und Regierungschefs, wichtige Arbeitgeber, High-Roller, Politiker, hochrangige Offiziere, vermögende Privatpersonen oder andere bemerkenswerte Personen, welche eine besondere Behandlung erhalten. Im Dienstleistungsbereich wird im heutigen Sprachgebrauch die besondere Behandlung oft als VIP-Service bezeichnet.
Ein Beispiel für ein VIP Taxi in Innsbruck
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